Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Buchungen des Kunden von Leistungen von Aurum Fitness AG („Anbieter“) und bilden einen Vertragsbestandteil des jeweils vom Kunden gewählten und mit dem Anbieter abgeschlossenen Trainingsvertrags. Die Buchungen sind persönlich und können nicht auf Dritte übertragen werden. Der Abschluss des Trainingsvertrags setzt ein Mindestalter von 18 Jahren voraus. Bei minderjährigen Mitgliedern ist die schriftliche Einverständniserklärung mindestens eines gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Der Umfang der von AURUM erbrachten Dienstleistungen wird in den vom Kunden gewählten und abgeschlossenen Trainingsverträgen festgelegt. Der Trainingsvertrag definiert das Trainingspaket mit einer Dauer oder Anzahl von Trainingseinheiten, in denen Trainingstermine in den Räumlichkeiten des Anbieters gebucht und durchgeführt werden können. AURUM bietet die Pakete 3 Monate, 12 Monate und Pakete mit einer definierten Anzahl von Trainingseinheiten an. AURUM stellt die Räumlichkeiten und die notwendige technische Ausstattung sowie ausgebildete Trainer für die Durchführung der gebuchten Trainingseinheiten zur Verfügung. Der Kunde hat sich an die Hausordnung zu halten und den Anweisungen des Personals des Anbieters Folge zu leisten.
Die Trainingseinheiten sind an den vereinbarten Terminen zu halten.
Änderungen der Anschrift, sowie Kontaktdaten sind dem Studiopersonal umgehend mitzuteilen. Zwischen den Trainern und den Kunden dürfen keine Nebenabreden ohne Zustimmung der Studioführung getroffen werden.
Die Preise der Trainingspakete 3 Monate Vorauszahlung, 12 Monate Vorauszahlung sowie die Pakete mit vordefinierter Anzahl Trainingseinheiten bei Vertragsbeginn bar oder als Rechnung im Voraus zu entrichten. Die Pakete mit monatlicher Zahlungsmodalität sind jeweils monatlich im Voraus zu Beginn des jeweiligen Monats in bar oder als Rechnung im Voraus zu entrichten. Mahnschreiben werden mit 20,00 CHF in Rechnung gestellt.
Die Trainings-Pakete können nach der Inanspruchnahme der ersten Trainingseinheiten nicht zurückerstattet werden. Eine pro rata-Rückerstattung kann nur im Fall von ärztlich verordneter dauerhafter Trainingsdispens oder von einem definitiven Wegzug aus einem 30-Kilometern-Radius eines AURUM Trainingsstandortes des Anbieters erfolgen, sofern es keinen AURUM Standort in 30-Kilometern Radius des neuen Wohnortes hat.
Mit Trainingsverträgen können während der Laufzeit des Vertrages unlimitiert Trainingseinheiten gebucht und absolviert werden, ausser für die Trainingsverträge mit einer definierten Anzahl an Trainings. Für Trainingsverträge mit einer definierten Anzahl an Trainings können diese Trainingseinheiten während 3 Jahren nach Abschluss des Trainingsvertrages absolviert werden. Bei Nichtinanspruchnahme von Trainingseinheiten während dieser Zeit, verfallen die entsprechenden nicht aufgebrauchten Guthaben nach Ablauf dieser Frist. Sollte es den Bedarf einer Vertragsunterbrechung geben, ist dies dem Anbieter vor dem Ablauf der Frist mitzuteilen und die Frist zur Absolvierung der Trainingseinheiten kann einmalig um die Zeitdauer verlängert werden, welche im entsprechenden Trainingsvertrag definiert ist.
Der Anbieter haftet nur (i) für Verletzungen und Krankheiten des Kunden aufgrund mangelhafter, mangelhaft gewarteter oder gepflegter Fitnessräume und -geräte durch den Anbieter und (ii) im Übrigen nur bei Vorsatz oder grob fahrlässigem Verhalten des Anbieters. Jegliche weitere Haftung für direkte oder indirekte Schäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Kunden.
Das Mitglied versichert, sich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in der gesundheitlichen Verfassung zu befinden, die für das High IntensityTraining erforderlich ist, beziehungsweise sich im Zweifelsfall bei seinem Hausarzt über den erforderlichen Gesundheitszustand in Kenntnis gesetzt zu haben. Sollte der Anbieter Zweifel an der gesundheitlichen Eignung des Mitglieds haben, kann er eine schriftliche Bestätigung des Arztes verlangen, um den erforderlichen Gesundheitszustand feststellen zu lassen. Stellt sich bei der Startuntersuchung ein unzureichender gesundheitlicher Status heraus, kann der Anbieter den Buchungsantrag ablehnen.
Es gilt ausschliesslich das materielle schweizerische Recht. Der Gerichtsstand ist der Zürich 1. In Streitfällen hat immer die deutsche Version der AGB Vorrang zu den AGB, welche in andere Sprachen übersetzt/verfasst wurden.